Notice regarding archiving of photos and email notifications

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ARTIKEL 1: VERTRAGSGEGENSTAND
Der FOTOGRAF bietet private und öffentliche fotografische Dienstleistungen an, die auf seiner Internet-Seite beschrieben werden.


ARTIKEL 2: AUFTRAG

Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gültigkeitsdauer des Angebots des FOTOGRAFEN einen Monat nach Angebotserstellung.

Die Kostenvoranschläge, Angebote und Studien verbleiben im Eigentum des FOTOGRAFEN. Ohne seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt, kopiert noch vollzogen werden.

Die Buchung einer fotografischen Dienstleistung erfolgt ausschließlich per E-Mail oder Telefon (anhand der auf der Webseite des FOTOGRAFEN eingegebenen Kontaktdaten) bzw. über die Kundenschnittstelle der Plattform fotostudio.io.

Die Buchung einer Session entspricht der Erteilung eines Auftrags durch den KUNDEN und verpflichtet zur bedingungslosen Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen, es sei denn, FOTOGRAF und KUNDE haben sich auf besondere Bestimmungen geeinigt.

Alle anderen Dokumente neben diesem Vertrag, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen und Notizen, besitzen lediglich einen unverbindlichen Informations- und Hinweischarakter.

Jeder Auftrag erhält Gültigkeit erst nach Unterzeichnung dieses Vertrags (online über die Plattform fotostudio.io bzw. durch Übersenden des unterschriebenen Vertrags an den FOTOGRAFEN per E-Mail) und nach Erhalt der Anzahlung.  

Sollten die Anzahlung und der vom KUNDEN unterschriebene Vertrag nicht innerhalb von sieben Tagen nach Absenden des Vertrags durch den FOTOGRAFEN beim FOTOGRAFEN eingegangen sein, so ist der FOTOGRAF nicht verpflichtet, die Dienstleistung zu erbringen oder das vom KUNDEN verlangte Datum einzuhalten.

 

ARTIKEL 3: PREISE UND ZAHLUNGEN

- Für die in Artikel 1 aufgeführte fotografische Reportage verlangt der FOTOGRAF folgendes Honorar: {shoot_price} Dieser Preis enthält sämtliche Steuern.

- Es können Reise- und Unterbringungskosten anfallen. Diese werden ggf. im Angebot und in der Preiskalkulation berücksichtigt.

- Zusätzliche Bildnachbearbeitungen, die der KUNDE nach Fertigstellung der Fotos verlangt, werden nachAufwand berechnet. Der Kunde erhält ein Angebot mit der Aufwandsschätzung.

- Zur Bestätigung des Auftrags ist eine Anzahlung in Höher der Grundgebühr zu entrichten. Dies kann per Banküberweisung oder Online-Zahlung erfolgen.

- Der KUNDE zahlt den Restbetrag am Tag der Dienstleistungserbringung in bar oder per EC-Cash (EC Karte, Kreditkarte) oder nach Auswahl der Bilder per Online pay. Bei Nichtzahlung des Restbetrags ist der FOTOGRAF berechtigt, die Ausführung der fotografischen Reportage bzw. die Lieferung der Fotos auszusetzen oder den Vertrag gemäß Artikel 9 als null und nichtig zu betrachten, unbeschadet einer Entschädigung durch den KUNDEN für den erlittenen Schaden. Die endgültige Lieferung der Fotos erfolgt erst, wenn der Auftrag vollständig bezahlt ist.

- Jede Rechnung, gegen die nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach ihrem Versanddatum per Einschreiben Einwände erhoben werden, gilt als vollständig akzeptiert.

- Die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat gleichzeitig von Rechts wegen und ohne förmliche Mahnung zur Folge: die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung jeder anderen ausgestellten, aber noch nicht fälligen Rechnung, die Belastung mit Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr und die Belastung mit einer nicht reduzierbaren Vertragsstrafe für Verwaltungskosten in Höhe von: 
– bis 4.000 €: 10 % des ausstehenden Zahlungsbetrags 
– von 4.000 € bis 12.500 €: 7,5 % des ausstehenden Zahlungsbetrags
– von 12.500 € bis 25.000 €: 5 % des ausstehenden Zahlungsbetrags

Darüber hinaus kann der FOTOGRAF bei fortdauernder Nichtzahlung zusätzlich zu den oben vorgesehenen Strafen die Auflösung des Vertrags und jedes anderen Vertrags, der mit demselben KUNDEN zu Lasten des KUNDEN abgeschlossen wurde, sowie den vollen Ersatz des Schadens des FOTOGRAFEN nach der Vertragsauflösung verlangen.

Der KUNDE als Verbraucher kann bei Nichterfüllung der Verpflichtungen des FOTOGRAFEN die Anwendung der in dieser Klausel dargelegten Entschädigungen und Zinsen verlangen.


ARTIKEL 4: ERBRINGEN DER DIENSTLEISTUNG

- Die Fotografien werden vom FOTOGRAFEN erstellt bzw. im Fall höherer Gewalt, wie dargelegt in Artikel 10, von jedem anderen FOTOGRAFEN, der mit Zustimmung des KUNDEN hiermit beauftragt wurde.

- Der FOTOGRAF unterliegt keiner Ergebnisverpflichtung. Er bemüht sich nach Kräften, entsprechend dem in Artikel 1 festgelegten Zweck und seiner künstlerischen Einschätzung qualitativ hochwertige Fotografien zu liefern. Folglich können die Fotos nicht aufgrund des Geschmacks des KUNDEN zurückgewiesen werden.

- Jeder Wunsch nach Abänderung der fotografischen Dienstleistung durch den KUNDEN kann nur berücksichtigt werden, wenn dieser Wunsch mindestens 7 Tage vor dem geplanten Datum der Dienstleistung per SMS an den FOTOGRAFEN gesandt wird und wenn der FOTOGRAF diesem schriftlich zustimmt.

- Der für die Dienstleistung festgelegte Zeitpunkt ist verpflichtend. Jede Verspätung seitens des KUNDEN kann von der für die Session vereinbarten Zeit abgezogen werden. Sollte sich der KUNDE mehr als 30 Minuten verspäten, so wird die Session storniert und die Anzahlung einbehalten.

- Der KUNDE erklärt, volljährig zu sein, für Fotos frei zu posieren und gegebenenfalls die Aufnahme von Fotos seiner Kinder in dem von ihnen gewünschten Fotostil zu genehmigen.

- Der FOTOGRAF darf während seiner Dienstleistung nicht durch Amateurfotografen behindert werden. Die während einer Session anwesenden Kinder unterliegen der vollen Aufsichtspflicht der Eltern.

- Sachschäden, die durch den KUNDEN, ein Kind oder eine andere im Studio anwesende Person verursacht werden, sind dem FOTOGRAFEN in voller Höhe zu erstatten.

 

ARTIKEL 5: NACHBEARBEITUNG

Der FOTOGRAF liefert niemals Fotografien in unbearbeitetem Zustand. Die Nachbearbeitung unterliegt, ebenso wie die Aufnahme selbst, dem Dafürhalten des FOTOGRAFEN und bildet einen Bestandteil seines Werks, seines Stils und seines künstlerischen Universums. Der FOTOGRAF entscheidet allein, welche Art der Nachbearbeitung er anwenden wird. Nur die vom FOTOGRAFEN bearbeiteten Fotos sind für beide Parteien verwertbar.

Der FOTOGRAF kann jede zusätzliche vom KUNDEN gewünschte Retusche akzeptieren oder ablehnen und er behält sich das Recht vor, seine zusätzliche Arbeit zu dem in Artikel 1 genannten Preis in Rechnung zu stellen.

 

ARTIKEL 6: LIEFERUNG

Der FOTOGRAF bemüht sich nach Kräften, die Lieferung der Fotos so schnell wie möglich zu gewährleisten (max. 8. Wochen).

Die ausgewählten und retuschierten Fotos werden dem KUNDEN per Download-Link oder über eine private Galerie, die über ein Passwort zugänglich ist, zugesandt. Die Zusendung der digitalen Dateien erfolgt im JPEG-Format. Alle anderen Dateien sind Eigentum des FOTOGRAFEN und werden in keinem Fall dem KUNDEN ausgehändigt.

Ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung an den KUNDEN werden die Fotografien unter der vollen Verantwortung des KUNDEN aufbewahrt und archiviert, welcher aufgefordert wird, Sicherungskopien auf verschiedenen Medien anzufertigen.

 

ARTIKEL 7: FRISTEN

Die im Angebot und in diesem Vertrag angegebenen Fristen dienen nur zu Ihrer Information und werden in Arbeitstagen festgelegt. Verzögerungen können nicht zu Schadensersatzansprüchen führen oder dem KUNDEN das Recht geben, den Vertrag zu kündigen.

Eine verbindliche Frist muss sie bei Vertragsabschluss klar genannt werden. Falls sich die Lieferung der Fotos verzögert und der KUNDE nach Versenden eines Einschreibens innerhalb von 15 Tagen keine Antwort erhalten hat, kann er eine Entschädigung verlangen, die allerdings 10 % des Gesamtpreises des Auftrags nicht übersteigen darf. Um diese zu erhalten, muss der KUNDE nachweisen, dass ihm durch die Überschreitung der Frist ein Schaden entstanden ist. Selbst in diesem Fall entbinden folgende Umstände den FOTOGRAFEN von seinen Fristen: Fälle höherer Gewalt (siehe Artikel 10), wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn der KUNDE während der Ausführung des Auftrags Änderungen beschließt.

 

ARTIKEL 8: HAFTUNGSAUSSCHLUSS

–  Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie z. B. Gewitter, Sturm, Starkregen usw. kann der FOTOGRAF nicht für die Nichterfüllung oder teilweise Erfüllung der ursprünglich im Auftrag und in Artikel 1 vorgesehenen Leistungen im Freien verantwortlich gemacht werden. Es erfolgt keine Rückerstattung, aber im gegenseitigen Einvernehmen kann die Session auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

–  Im Falle eines technischen Problems mit der Fotoausrüstung oder eines Unfalls während der Dienstleistung, welche den FOTOGRAFEN daran hindern, die beauftragte Leistung zu erbringen, wird der volle gezahlte Betrag zurückerstattet, ohne dass es zu Schadensersatzzahlungen, aus welchen Gründen auch immer, kommt.

- Bei Verlust oder Verschlechterung der Fotos vor ihrer Übergabe (Einbruch, Feuer usw.) kann der KUNDE lediglich eine Rückerstattung der Zahlung für die Leistung verlangen.

- Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der dem KUNDEN überlassenen digitalen Dateien lehnt der FOTOGRAF jede Verantwortung ab. Die Dateien bleiben jedoch für 3 Monate ab Lieferung verfügbar und können während dieser Zeit bei Bedarf erneut zugesandt werden.

 

ARTIKEL 9:  SCHULDHAFTE VERLETZUNG

Der FOTOGRAF kann im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN die Zwangsausführung des Vertrags verlangen oder, nachdem eine förmliche Mahnung 30 Tage lang erfolglos geblieben ist, den Vertrag als von Rechts wegen aufgelöst betrachten und eine vollständige Wiedergutmachung seines Schadens verlangen.

Wenn der KUNDE die fotografische Dienstleistung nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigt, wird der Vertrag automatisch aufgelöst und der KUNDE ist verpflichtet, eine Mindestentschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags des Auftrags (Anzahlung) zu leisten, außer in Fällen den KUNDEN treffender höherer Gewalt.

Der KUNDE als Verbraucher hat die gleichen Rechte in Bezug auf den FOTOGRAFEN, die zu denselben Bedingungen gelten.

 

ARTIKEL 10: HÖHERE GEWALT 
Das Eintreten eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs des FOTOGRAFEN liegt (Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen usw.) und jeder Fall höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr usw.), welche die Ausführung des Vertrags unter den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen verhindern, entbinden den FOTOGRAFEN von jeder Haftung für Verspätungen und gibt ihm das Recht, eine fotografische Dienstleistung aufzuschieben oder den Vertrag ohne Entschädigung durch eine Mitteilung per Einschreiben zu kündigen. 
Dem KUNDEN als Verbraucher wird unter denselben Bedingungen das gleiche Recht gewährt.
In diesem Fall bemüht sich der FOTOGRAF nach Kräften, die Session in gegenseitigem Einvernehmen mit dem KUNDEN auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder, falls es sich um eine Fotoreportage für eine Hochzeit handelt, einen anderen Fotografen zu finden, der für die Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung steht.

Wenn die Fotoreportage aufgrund den FOTOGRAFEN treffender höherer Gewalt nicht verschoben, sondern annulliert wird, wird der gesamte vom KUNDEN gezahlte Betrag so schnell wie möglich zurückerstattet.

 

ARTIKEL 11: GEISTIGES EIGENTUM

Die vom FOTOGRAFEN während einer Sitzung mit dem KUNDEN aufgenommenen Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Als Gegenleistung für die Zahlung des in Artikel 1 genannten Preises überträgt der FOTOGRAF an den KUNDEN folgendes wirtschaftliches Urheberrecht an den auftragsgemäß angefertigten Fotografien: das Recht, die Fotografien für private Zwecke für die ganze Welt und für die gesamte Dauer der Urheberrechte zu drucken und zu reproduzieren.

Jede andere Verwendung der Fotos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FOTOGRAFEN. Die kommerzielle Nutzung der Bilder seiner Session durch den KUNDEN ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem FOTOGRAFEN nicht gestattet.

Auch nach Lieferung der digitalen Dateien bleiben die Fotografien geistiges Eigentum des FOTOGRAFEN und sind nicht frei von Rechten. Bei jeder persönlichen Verwendung eines Fotos durch den KUNDEN (Veröffentlichung im Internet, Ausstellung usw.) muss der Name des FOTOGRAFEN genannt werden. Ebenso darf der KUNDE die Fotos ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FOTOGRAFEN nicht verändern.

 

ARTIKEL 12: BILDRECHTE

Der FOTOGRAF behält sich das Recht vor, die von ihm gemachten Fotografien zur Förderung seiner Tätigkeit zu verwenden (Webseite, soziale Netzwerke, Ausstellungen usw.). Durch seine Unterschrift erklärt der KUNDE sein Einverständnis mit diesem Vertrag.

Im Falle einer ausdrücklichen und schriftlichen Ablehnung durch den KUNDEN darf dieser jedoch die Verwendung durch den FOTOGRAFEN von Fotos, auf denen er nicht erkennbar ist, sowie von Fotos, die er selbst im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht hat, nicht verweigern. 

Für alle Aufnahmen aus der Mercedes Benz Arena gelten folgende Nutzungsbedingungen:

Das Recht zur Verwertung erfasst die Nutzung der Foto- und Bewegtbildaufnahmen in Beiträgen auf den Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters, der Fotografin und der Messeaussteller, soweit die Beiträge im inhaltlichen Zusammenhang mit der Messeveranstaltung stehen. Foto- und Bewegtbildaufnahmen dürfen nicht so genutzt werden, dass der Eindruck entstehen könnte, es bestünde eine über die Anmietung der Räumlichkeiten in der Mercedes-Benz Arena hinausgehende geschäftliche Verbindung mit der VfB Arena Betriebs GmbH, dem VfB Stuttgart 1893 AG, dem VfB Stuttgart 1893 e.V. und/oder deren verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15ff. AktG und/oder deren Geschäftspartnern, die Werbepräsenz in der Mercedes-Benz Arena aufweisen.



ARTIKEL 13: PERSÖNLICHE DATEN

Der FOTOGRAF verarbeitet Identitätsdaten und Kontaktinformationen so, wie er sie vom KUNDEN erhalten hat.  Der Zweck dieser Verarbeitung besteht in der Durchführung dieser Vereinbarung, der Verwaltung der Kundendaten und insbesondere in der Weiterverfolgung von Buchungen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Dienstleistungen sowie in der Buchhaltung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Ausführung des Vertrags und die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist der FOTOGRAF, {photographer_details}

Die oben genannten persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet und nur in dem Umfang an KUNDEN und/oder Dritte weitergegeben, wie es für die oben genannten Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Der KUNDE ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualisierung der persönlichen Daten, die er dem FOTOGRAFEN zur Verfügung stellt.

Der KUNDE bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie über seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Vergessen und Widerspruch angemessen informiert ist. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO haben die betroffenen Personen das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall wird der FOTOGRAF die Daten zukünftig nicht mehr verarbeiten. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf durchgeführten Verarbeitung.

 

ARTIKEL 14: RECHT AUF KÜNDIGUNG

- Der KUNDE als Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrags zurückzutreten, es sei denn, die Fotoreportage wurde mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des KUNDEN als Verbraucher vollständig ausgeführt, welcher anerkannt hat, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, sobald der Vertrag durch den FOTOGRAFEN vollständig ausgeführt ist.

- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem FOTOGRAFEN seine Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, durch eine unzweideutige Erklärung mitteilen (z.B. durch einen per Post oder E-Mail versandten Brief). Für die Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher seine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

- Der FOTOGRAF erstattet dem Verbraucher seine Anzahlung spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem der FOTOGRAF über dessen Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, informiert wird, und zwar mit derselben Zahlungsmethode, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde. 
 

ARTIKEL 15: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Für die Anwendung des vorliegenden Vertrages gilt als KUNDE als Verbraucher jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Bereich ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen;

– Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch die Unwirksamkeit einer der oben genannten Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden sich die Parteien erneut treffen, um die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen.

- Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates, in dem der FOTOGRAF ansässig ist bzw. für den KUNDEN als Verbraucher dem Recht des Staates, in dem dieser seinen Wohnsitz hat.

- Für Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Auslegung des Vertrages ergeben können, sind die für den Sitz des FOTOGRAFEN bzw. für den Wohnsitz des KUNDEN als Verbraucher zuständigen Gerichte zuständig.